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Knowledge Base

Autor mike Datum Do Nov 01, 2007 16:02 Aufrufe 9218
Beschreibung Die DGHT versucht gegen das Verbot der Gifttierhaltung in Hessen vorzugehen, hier finden Sie den offiziellen Aufruf der weltweit größten herpetologischen Vereinigung
Kategorie Allgemeines Typ Giftschlangen

Verbot der Haltung gefährlicher Tiere in Hessen ist Gesetz!!

Übersicht

Verbot der Haltung gefährlicher Tiere in Hessen ist Gesetz!!

Seit dem 9. Oktober 2007 ist das Halten "gefährlicher Tiere" in Privathand in Hessen per Gesetz verboten (HSOG - Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung).

Unter diese Regelung fallen komplett alle Arten der Giftschlangen, alle Arten der Krokodile, sowie etliche Arten von Riesenschlangen, Arachnidae (Spinnen, Vogelspinnen, Skorpione, etc.), Helodermatidae, Dendrobaten und Schildkröten (Schnapp- und Geierschildkröten).

Ausgelöst durch eine Gesetzesinitiative der CDU Landtagsfraktion kam es im Verlauf des Jahres 2007 zu einer Anhörung vermeintlich sachverständiger Einrichtungen und einer Gesetzesverabschiedung am 28.9.2007. Die Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde, DGHT e.V., als weltweit größte Vereinigung von Terrarianern und Wissenschaftlern hat ihre Unterstützung angeboten, erwünscht war und ist sie offensichtlich nicht! Stattdessen wurde Organisationen wie z.B. "Pro Wildlife" Gehör geschenkt.

Eines muss hierbei klar sein: Organisationen wie "Pro Wildlife" benutzen die Diskussion um das Halten gefährlicher Tiere nur als einfachen Hebel, um letztendlich die Haltung aller "Exoten" (also auch Kornnattern, Königspythons, Bartagamen, etc.) in deutschen Haushalten verbieten zu lassen. Das ist erklärtes Ziel!

Das bedeutet: dieses Gesetz zielt in letzter Konsequenz auf uns alle ab!!

Wir lassen uns dies nicht länger bieten, und werden uns wehren!

Gemeinsam mit unseren Arbeitsgemeinschaften Krokodile, Schlangen, Anuren und Schildkröten, dem Serumdepot Berlin e.V. und der Online-Community Schlangengrube.de sowie den Veranstaltern der Terraristika organisieren wir die erforderlichen Mittel um wirkungsvoll vorgehen zu können.

Wir bereiten den Klageweg vor!

Die ersten rechtlichen Schritte wurden durch einen anonymen Spender finanziert.
Wir können die erforderlichen Mittel für die Rechtsberatung und Durchführung aber nicht alleine aus den Mitgliedsbeiträgen finanzieren. Daher bitten wir alle Mitglieder der DGHT, alle Betroffenen und selbstverständlich auch alle anderen Interessierten um eine Spende, um diesen Rechtsstreit zu finanzieren.

Wenn jeder Halter nur einige Euro spendet, die treuhänderisch auf unserem Konto verwaltet werden, können wir die erforderlichen Rechtsmittel finanzieren.

Spenden Sie noch heute auf das Konto der DGHT bei der
Dresdner VR-Bank (BLZ 850 900 00)
Konto 3514731003,
IBAN: DE28850900003514731003, BIC: GENODEF1DRS,
Stichwort „Hessen“.

Unterstützen Sie uns jetzt, bevor es zu spät ist!


DGHT e.V.
AG Krokodile
AG Schlangen
AG Anuren
AG Schildkröten
Schlangengrube.de
Serumdepot Berlin e.V.
Terraristika

Folgende Planungen befinden sich aktuell in der Umsetzung:
  • Vorbereitung einer Petition an den Petitionsausschuss des hessischen Landtags
  • Auswahl der bestmöglichen Juristen
  • Erstellung eines Gutachtens zum Nachweis der verfassungswidrigen Inhalte der Gesetzesänderung
  • Initiierung eines Verwaltungsaktes eines zuständigen Regierungspräsidiums
  • Individualklage durch einen Betroffenen über die beauftragten Juristen

Zu Ihrer Information: die DGHT strebt zur Rechtssicherheit in der Zukunft eine bundesweite einheitliche Regelung zur Haltung von Reptilien und Amphibien an. Hierfür werden alle eventuell anfallenden Überschüsse der Spendenaktion aufgewandt. Ihr Geld "versickert" also nicht in "undurchsichtigen" Vereinsstrukturen, sondern dient auch in der Zukunft Ihren Interessen.
  
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